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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER   

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https://dejure.org/2013,447
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER (https://dejure.org/2013,447)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER (https://dejure.org/2013,447)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Januar 2013 - L 11 KR 592/12 B ER (https://dejure.org/2013,447)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2013 - L 11 KR 592/12
    Ist dagegen dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist anhand einer Folgenabwägung unter umfassender Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange aller Beteiligter zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05- ; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 86b Rdn. 27 f m.w.N.).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2013 - L 11 KR 592/12
    Dabei stehen sich Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (Bundesverfassungsgericht (BVerfG)), Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - ).
  • BSG, 04.06.1981 - 3 RK 50/80

    Hinausschieben des Rentenbeginns - Aufforderung zur Stellung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2013 - L 11 KR 592/12
    Ob die Krankenkasse von diesem Recht Gebrauch macht, ist in ihr Ermessen gestellt (Bundessozialgericht, Urteil vom 04.06.1981 - 3 RK 50/80 - m.w.N., Schmidt in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, SGB V, § 51 Rdn. 41).
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2013 - L 11 KR 592/12
    Dabei stehen sich Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (Bundesverfassungsgericht (BVerfG)), Beschlüsse vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - und vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - L 10 R 5254/05

    Überzahlung von Witwenrente auf Grund des Bezuges von Einkommen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2013 - L 11 KR 592/12
    Der Ermessensnichtgebrauch, der zur Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 06.03.2012 führt, ist nicht nach § 41 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch heilbar (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2007 - L 10 R 5254/05 - und Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2006 - L 29 B 1104/05 AS ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2006 - L 29 B 1104/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme - rechtswidriger Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2013 - L 11 KR 592/12
    Der Ermessensnichtgebrauch, der zur Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 06.03.2012 führt, ist nicht nach § 41 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch heilbar (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2007 - L 10 R 5254/05 - und Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2006 - L 29 B 1104/05 AS ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2014 - L 9 KR 133/14

    Aufschiebende Wirkung - Klage - Aufforderung - Rehaantragstellung

    Auch wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des SGB V für das Entfallen des Leistungsanspruchs vorliegen sollten (es bedarf der Ausübung von Ermessen, vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07. Januar 2013, L 11 KR 592/12 B, juris), steht dem das Verfahrensrecht entgegen.
  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2021 - L 11 KR 1388/20

    Krankenversicherung - Wegfall des Krankengeldes - Antrag auf Leistungen zur

    Die Versicherten sollen prüfen können, ob sie der Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrages nachkommen müssen oder ob sie aus ihrer subjektiven Sicht gute Gründe haben, der Aufforderung nicht nachzukommen und das Risiko eingehen, den Anspruch auf Auszahlung von Krankengeld zu verlieren (vgl BSG 19.08.2015, B 14 AS 1/15 R, BSGE 119, 271 zu einer ähnlichen Situation bei der Aufforderung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch, einen Antrag auf vorrangige Leistungen bei einem anderen Leistungsträger zu stellen; ferner LSG Nordrhein-Westfalen 07.01.2013, L 11 KR 592/12 B ER, juris Rn 27).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 KR 1044/21

    Krankenversicherung - Aufforderung zur Beantragung einer Leistung zur

    Dies gilt nicht, wenn dadurch nachträglich eine bereits zeitlich überholte Fristsetzung gerechtfertigt werden soll (hier im Fall einer Aufforderung nach § 51 SGB V; Anschluss an BSG vom 19.8.2015 - B 14 AS 1/15 R = BSGE 119, 271 = SozR 4-4200 § 12a Nr. 1, RdNr 27, zu einer Aufforderung nach § 5 Abs. 3 S 1 SGB II; ferner LSG Essen vom 7.1.2013 - L 11 KR 592/12 B ER = juris RdNr 27; LSG Stuttgart vom 2.3.2021 - L 11 KR 1388/20 = juris RdNr 33 und Urteil vom 2.2.2021 - L 11 KR 578/20).

    Die Versicherten sollen prüfen können, ob sie der Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrages nachkommen müssen oder ob sie aus ihrer subjektiven Sicht gute Gründe haben, der Aufforderung nicht nachzukommen und das Risiko eingehen, den Anspruch auf Auszahlung von Krankengeld zu verlieren (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R -, in juris Rn. 27, zu einer ähnlichen Situation bei der Aufforderung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch , einen Antrag auf vorrangige Leistungen bei einem anderen Leistungsträger zu stellen; ferner LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, in juris Rn. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.02.2021 - L 11 KR 1388/20 -, in juris Rn. 35 und Urteil vom 02.02.2021 - L 11 KR 578/20 -, in juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - L 11 KR 303/15

    Ordentliche Kündigung eines Versorgungsvertrages gem. §§ 132 , 132a SGB V durch

    aa) Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt (Senat, Beschluss vom 16.05.2011- L 11 KA 132/10 B ER - LSG Hessen, Beschluss vom 18.03.2011 - L 7 AS 687/10 B ER -); dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - und 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschlüsse vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -, 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER -,07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 K ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 11 KR 578/20

    Krankenversicherung - Krankengeld - Unterbleiben einer Fristsetzung von zehn

    Die Versicherten sollen prüfen können, ob sie der Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrages nachkommen müssen oder ob sie aus ihrer subjektiven Sicht gute Gründe haben, der Aufforderung nicht nachzukommen und das Risiko eingehen, den Anspruch auf Auszahlung von Krg zu verlieren (vgl BSG 19.08.2015, B 14 AS 1/15 R, BSGE 119, 271 zu einer ähnlichen Situation bei der Aufforderung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch, einen Antrag auf vorrangige Leistungen bei einem anderen Leistungsträger zu stellen; ferner LSG Nordrhein-Westfalen 07.01.2013, L 11 KR 592/12 B ER, juris Rn 27).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - L 11 KA 42/15

    Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - und 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschlüsse vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -, 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER -, 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 K ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 11 KA 82/16

    Unterlassungsanspruch von Informationen durch Hinweiserteilung der Nichtzahlung

    (3) Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am vom Antragsteller mit seinem Begehren verfolgen Rechtsschutzziel zu orientieren (BVerfG, Beschluss vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschluss vom 16.11.2015 - L 11 KA 42/15 B ER - Beschluss vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -: Beschluss vom 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER - Beschluss vom 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER - Beschluss vom 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER - Beschluss vom 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 11 KA 35/14

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - und 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschlüsse vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -, 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER -,07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 K ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14

    Fallwertbezogene Budgetierung der Vergütung spezieller Laborleistungen

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG, Beschlüsse vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - und 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschlüsse vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -, 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER -,07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER -, 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER -, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER -, 21.06.2010 - L 11 B 26/09 K ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2011 - L 12 B 50/09 AS ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - L 11 KA 51/18

    Anspruch eines Vertragsarztes auf Anstellungsgenehmigung für einen Vertragsarzt

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen sich nicht isoliert gegenüber, vielmehr besteht zwischen ihnen eine funktionelle Wechselbeziehung dergestalt, als die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Eingriffs (Anordnungsgrund) zu verringern sind oder umgekehrt; dabei dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren gestellt werden, die Anforderungen haben sich vielmehr am vom Antragsteller mit seinem Begehren verfolgen Rechtsschutzziel zu orientieren (BVerfG, Beschluss vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Senat, Beschluss vom 22.01.2018 - L 11 KA 82/16 B ER - Beschluss vom 16.11.2015 - L 11 KA 42/15 B ER - Beschluss vom 27.03.2013 - L 11 KA 96/12 B ER -: Beschluss vom 27.02.2013 - L 11 KA 8/13 B ER - Beschluss vom 07.01.2013 - L 11 KR 592/12 B ER - Beschluss vom 21.05.2012 - L 11 KR 113/12 B ER - Beschluss vom 04.10.2011 - L 11 KA 50/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2018 - L 11 KR 68/18

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes durch eine

  • LSG Baden-Württemberg, 02.11.2021 - L 11 KR 1134/21
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